Schritt-für-Schritt zur BAFA Förderung für Unternehmensberatung
Die Beratungsleistungen von neuziel können gefördert werden. Zuständig für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen im Mittelstand“ ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Mittel stammen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.
neuziel ist über unser Partnerunternehmen secondSITE beim BAFA für dieses Förderprogramm registriert und bietet entsprechend geförderte Beratungen an.
Höhe der Förderung?
Jedes Unternehmen kann innerhalb der Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie (01.01.2023 bis 31.12.2026) bis zu 5 x gefördert werden, jedoch nicht mehr als 2 x pro Jahr. Der Fördersatz beträgt in den neuen Bundesländern (ohne Region Berlin und Leipzig) und Lüneburg / Trier 80 %. In den übrigen Regionen werden 50 % der Beratungskosten gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dies können z.B. Fragen sein wie:
- Optimierung des Online-Marketings und der Auffindbarkeit in Suchmaschinen
- Content Marketing, Corporate Blog und Social Media
- Digitalisierung von Unternehmen bzw. Geschäftsmodellen (Digitale Transformation)
- Entwicklung von neuen Geschäftsideen
- User Experience (UX) zur Steigerung des Online-Umsatzes
- Wachstumsstrategien
- Markenaufbau/Online-Marken
- Optimierung von Arbeitsabläufen mit KI
- e-Recruiting für neue Mitarbeiter:innen
- Marketing-Strategien entwickeln
- Akquisitionsstrategien
- Personalmarketing
- Nachhaltige Webseiten
- Nachhaltige Unternehmensführung
- Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und -entwicklung
- Analyse und Optimierung der Kostenstruktur
- Nutzung neuer Technologien/Digitalisierung
- Entwicklung neuer Vertriebskanäle
- Erstellung eines Businessplans
- …
Ablauf des BAFA-Förderprogramms Unternehmensberatung
Die Anfrage muss vor der Beratung erfolgen und nimmt nicht mehr als 5-10 Minuten in Anspruch. Sie verpflichten sich damit zu nichts.
Antrag bei dem BAFA stellen:
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen, das Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchte.
BAFA – Antragsplattform1. Starten & Datenschutz:
Auf der Webseite für den Förderantrag klicken Sie unten auf den Button „Weiter“ und bestätigen im nächsten Schritt die Datenschutzerklärung.
2. Kontaktdaten Antragssteller erfassen:
Der erste Schritt ist die Anmeldung. Bei der Abfrage „Ich möchte mich digital authentifizieren“ kann derzeit noch „nein“ angeklickt werden.
Im nächsten Teil des Formulars werden die Kontaktdaten des Unternehmens sowie Angaben zum Geschäftsführer bzw. Inhaber abgefragt.
Der Standort des Unternehmens ist nicht abweichend.
3. Leitstellen wählen
Als Leitstelle wählen Sie bitte die „BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH“ in Berlin. Die Leitstelle prüft Ihren Antrag und die hochgeladenen Unterlagen.
4. Beratungsunternehmen angeben
Im nächsten geben Sie als BAFA-ID „146854“ (Prof. Dr. Holger Wassermann) und als Berater „Philipp Rother“ ein.
5. Unternehmensdaten
Im letzten Teil werden Angaben zum Unternehmen abgefragt. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige finden Sie hier. Die genaue Klassifikation können Sie auch gemeinsam mit uns erarbeiten. Lesen Sie die Bestätigungen im Detail durch und setzen Sie die entsprechenden Häkchen. Geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter (< 250 Mitarbeiter), die Jahresbilanzsumme (< 50 Mio. Euro) sowie den Jahresumsatz (< 43 Mio. Euro) an, um den KMU-Kriterien der EU zu entsprechen.
Im nächsten Schritt geben Sie noch allgemeine Daten zu Ihrem Unternehmen ein, bestätigen alle Angaben und gehen einen Schritt weiter.
Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden!
Klicken Sie auf den Button „Weiter zur Übersicht“, um zum nächsten Schritt zu gelangen. Hier können Sie Ihre Angaben überprüfen und den Antrag absenden.
6. Prüfung und Bewilligung des Antrags
Der Antrag wird geprüft und der Antragsteller erhält in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen ein Informationsschreiben mit seiner Vorgangsnummer. Erst dann kann ein Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Für die Durchführung der Beratung stehen dem Unternehmen maximal 6 Monate zur Verfügung.
Jungunternehmen sind Unternehmen, die nicht länger als 1 Jahr am Markt sind. In diesem Fall muss vor dem Hochladen des Verwendungsnachweises ein Beratungsgespräch mit der Regionalstelle geführt werden. Wir empfehlen, das Beratungsgespräch spätestens nach der Antragstellung in Anspruch zu nehmen. Dies kann auch telefonisch erfolgen.
Wie erhalte ich die Auszahlung der Fördersumme?
Sie haben maximal 6 Monate Zeit, um die Unternehmensberatung durchzuführen und die Nachweisdokumente hochzuladen.
- Einloggen in das Online-Portal
- Upload der benötigen Nachweisdokumente
Spätestens 6 Monate nach Zusendung des Informationsschreibens muss der Antragsteller den Verwendungsnachweis online hochladen. Dazu zählen:
- Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
- Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
- Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Die Formulare finden Sie unter dem Reiter FORMULARE am Ende der BAFA-Seite oder können bei uns angefordert werden.
Die Leitstelle prüft dann die eingereichten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie. Nach erfolgter Prüfung werden die Unterlagen mit einem Prüfvermerk versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet.
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach abschließender Prüfung der Unterlagen durch das BAFA.
Anschlussförderung
Nach Abschluss der Beratungsförderung können wir gemeinsam in die Umsetzungsphase gehen. Für mögliche Umsetzungen können weitere Fördermittel in Anspruch genommen werden. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.