Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – gleichberechtigt darauf zugreifen können. Ziel ist es, Barrieren im digitalen Raum abzubauen und Inklusion zu fördern.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten, insbesondere Online-Dienste. Reine B2B-Anbieter sind davon ausgenommen.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die barrierefreie digitale Angebote bereitstellen müssen:

  • Apps und Webseiten für Verbraucher (B2C)
  • Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen
  • Buchungsportale für Dienstleistungen
  • Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen

Wer ist befreit?

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €
  • Reine B2B-Plattformen
  • Private Webseiten oder Präsentationsseiten ohne Verkaufsfunktion

Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Kontext?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps und Online-Dienste für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das BFSG orientiert sich an vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit → Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Screenreader-Kompatibilität, Alternativtexte für Bilder).
  2. Bedienbarkeit → Webseiten sollten auch ohne Maus navigierbar sein (z. B. per Tastatur).
  3. Verständlichkeit → Klare Sprache, intuitive Menüführung.
  4. Robustheit → Technische Kompatibilität mit Assistenzsoftware.

Beispiele für barrierefreie Anpassungen:

  • Tastaturbedienbarkeit für Nutzer ohne Maus
  • Hohe Kontraste für bessere Lesbarkeit
  • Untertitel für Videos
  • Einfache und verständliche Sprache

Gibt es Ausnahmen?

Einige Inhalte sind von der Verpflichtung ausgenommen:

✔️ Ältere Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (z. B. archivierte PDFs oder Videos).
✔️ Inhalte von Drittanbietern, die das Unternehmen weder finanziert noch kontrolliert (z. B. Zahlungsdienste wie PayPal).


KEINE Ausnahme gilt für:

  • Interaktive Funktionen wie Cookie-Banner oder Buchungsformulare
  • Werbebanner und Pop-ups

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die bis zum 28. Juni 2025 nicht barrierefrei sind, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen
  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Einstellung der Dienstleistung nach mehrfacher Verwarnung

Wie kann mein Unternehmen das BFSG umsetzen?

1. IST-Analyse: Wo stehen wir aktuell?

✔️ Überprüfung der aktuellen Webseite/Anwendung auf Barrierefreiheit
✔️ Nutzung von Test-Tools (z. B. Screenreader, Farbkontraste)
✔️ Identifikation von Barrieren

2. Umsetzung der Maßnahmen

✔️ Anpassung der digitalen Angebote nach den Barrierefreiheitsrichtlinien
✔️ Zusammenarbeit mit Entwicklern und Designern für barrierefreies Webdesign
✔️ Schulung von Mitarbeitern zur Barrierefreiheit

3. Langfristige Strategie

✔️ Bestehende Webseiten nach und nach barrierefrei gestalten
✔️ Neue Webseiten direkt barrierefrei entwickeln
✔️ Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite

Warum lohnt sich die Umstellung?

Neben der gesetzlichen Verpflichtung bietet Barrierefreiheit Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung des Kundenkreises → Menschen mit Behinderungen, Senioren und technisch weniger versierte Nutzer profitieren
  • Bessere Nutzererfahrung → Klare, verständliche Inhalte verbessern die Usability für alle
  • Positive Auswirkungen auf SEO → Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webseiten besser
  • Image und Reputation → Unternehmen, die sich für Inklusion einsetzen, wirken moderner und verantwortungsbewusster

Fazit – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber auch große Chancen. Wer frühzeitig Maßnahmen ergreift, sichert sich rechtliche Sicherheit, verbessert seine Reichweite und stärkt seine Marke. Die Umsetzung erfordert Zeit – beginnen Sie jetzt, um bis Juni 2025 barrierefrei zu sein!