Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – gleichberechtigt darauf zugreifen können. Ziel ist es, Barrieren im digitalen Raum abzubauen und Inklusion zu fördern.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten, insbesondere Online-Dienste. Reine B2B-Anbieter sind davon ausgenommen.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die barrierefreie digitale Angebote bereitstellen müssen:
- Webseiten und Apps für Verbraucher (B2C)
- Online-Shops & digitale Verkaufsplattformen
- Buchungs- und Terminportale
- Bank- und Telekommunikationsdienste
Wer ist ausgenommen?
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €
- Reine B2B-Plattformen
- Private Webseiten oder Präsentationsseiten ohne Verkaufsfunktion
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps und Online-Dienste für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Das BFSG orientiert sich an vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Screenreader-Kompatibilität, Alternativtexte für Bilder).
- Bedienbarkeit: Webseiten sollten auch ohne Maus navigierbar sein (z. B. per Tastatur).
- Verständlichkeit: Klare Sprache, intuitive Menüführung.
- Robustheit: Technische Kompatibilität mit Assistenzsoftware.
Beispiele für barrierefreie Anpassungen:
- Tastaturbedienbarkeit für Nutzer ohne Maus
- Hohe Kontraste für bessere Lesbarkeit
- Untertitel für Videos
- Einfache und verständliche Sprache

Gibt es Ausnahmen?
Einige Inhalte sind von der Verpflichtung ausgenommen:
- Ältere Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (z. B. archivierte PDFs oder Videos).
- Inhalte von Drittanbietern, die das Unternehmen weder finanziert noch kontrolliert (z. B. Zahlungsdienste wie PayPal).
Keine Ausnahme gilt für:
- Cookie-Banner
- Buchungs- und Kontaktformulare
- Interaktive Funktionen
- Werbebanner & Pop-ups
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, riskieren:
- Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Einstellung der Dienstleistung nach mehrfacher Verwarnung
Wie kann mein Unternehmen das BFSG umsetzen?
1. IST-Analyse: Wo stehen wir aktuell?
- Überprüfung der aktuellen Webseite/Anwendung auf Barrierefreiheit
- Nutzung von Test-Tools (z. B. Screenreader, Farbkontraste)
- Identifikation von Barrieren
2. Umsetzung der Maßnahmen
- Anpassung der digitalen Angebote nach den Barrierefreiheitsrichtlinien
- Zusammenarbeit mit Entwicklern und Designern für barrierefreies Webdesign
- Schulung von Mitarbeitern zur Barrierefreiheit
3. Langfristige Strategie
- Bestehende Webseiten nach und nach barrierefrei gestalten
- Neue Webseiten direkt barrierefrei entwickeln
- Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite
Warum sich Barrierefreiheit lohnt
Neben der gesetzlichen Pflicht bringt Barrierefreiheit klare Vorteile:
- Erweiterung des Kundenkreises: Menschen mit Behinderungen, Senioren und technisch weniger versierte Nutzer profitieren
- Bessere Nutzererfahrung: Klare, verständliche Inhalte verbessern die Usability für alle
- Positive Auswirkungen auf SEO: Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webseiten besser
- Image und Reputation: Unternehmen, die sich für Inklusion einsetzen, wirken moderner und verantwortungsbewusster
Fazit – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, bietet aber auch große Chancen.
Wer frühzeitig handelt, gewinnt Rechtssicherheit, bessere Sichtbarkeit und eine zukunftsfähige Website.
